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Zu Abfederung der steigenden Müllgrundgebühr, gewährt das Land Tirol erstmals allen Bürgerinnen und Bürgern eine Gebührenbremse in der Höhe von € 16,33 pro Person mit Hauptwohnsitz. Diese wird in der aktuellen Vorschreibung der Gemeinde Wenns als Gutschrift ausgewiesen. Personen, bei welchen die Müllgrundgebühr über eine Hausverwaltung abgerechnet wird, wird diese Gutschrift der Hausverwaltung zugestellt.
07.05.2024 08:30