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Energiegemeinschaften: So geht's

testDurch Energiegemeinschaften können die Bürger:innen erstmals gemeinschaftlich Energie produzieren, über Grundstücksgrenzen hinweg verteilen, verbrauchen, speichern oder verkaufen. 

In Energiegemeinschaften können sich Bürger:innen zusammenschließen, um Energie gemeinsam zu nutzen. Doch wie werden solche Energiegemeinschaften am besten gegründet und betrieben?

Durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) gibt es seit dem Sommer die Möglichkeit, Energiegemeinschaften zu gründen. Sie sind ein Meilenstein für die österreichische Energiewirtschaft. Durch sie hat die Bevölkerung die Möglichkeit, sich zusammenzuschließen, Energie gemeinsam zu nutzen und erstmals den eigenen erzeugten Strom auch über Grundstücksgrenzen hinweg zu verteilen, was bislang nicht möglich war.

Zahlreiche Vorteile der Energiegemeinschaften

Die Vorteile liegen nicht nur in der proaktiven Teilnahme jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers an der Energiewende oder dem Ausbau von dezentralen Energiesystemen. Alle Teilnehmer:innen einer Energiegemeinschaft kommen auch in den Genuss wirtschaftlicher Anreize und stärken zudem die regionale Wertschöpfungskette. Schon mit der „kleinen Ökostrom-Novelle 2017“ wurde in Österreich die Möglichkeit geschaffen, dass mehrere Personen auf einem Grundstück gemeinschaftlich Strom produzieren und verwerten. Das Modell der Energiegemeinschaften reicht nun aber deutlich weiter. Durch die flexible Zusammensetzung von Energiegemeinschaften können Mitglieder erstmals Energie über Grundstücksgrenzen hinweg produzieren, speichern, verkaufen und verbrauchen. 

Wie sieht eine Energiegemeinschaft aus?

Die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen erlauben unterschiedliche Modelle, wie z. B. Bürgerenergiegemeinschaften oder Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG). Mitglieder oder Gesellschafter von EEGs können Privat- oder Rechtspersonen sein, Gemeinden, lokale Behörden oder auch KMUs. Als Organisationsform ist für EEGs vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft vieles möglich. Kleinere Energiegemeinschaften sind meist als Verein organisiert, größere eher als Genossenschaft. Der Hauptzweck von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften bleibt dabei in jedem Fall der gleiche. Die Gemeinnützigkeit steht im Vordergrund. 

Bürger:innen werden aktiv

Mit Hilfe eines neuen Programms des Klima- und Energiefonds haben zahlreiche Bürger:innen bereits den Initialanstoß zur Gründung von Energiegemeinschaften gegeben. Sie haben die Gelegenheit wahrgenommen, gemeinsam mit ihren Mitbürger:innen die Energiewende selbst voranzutreiben und umzusetzen. Die 45 Pioniere nutzen dabei clever die vielfältigen Möglichkeiten der Energiegemeinschaften. Diese erschöpfen sich nämlich nicht nur in der Produktion von Strom. Die Bandbreite der bereits neu geschaffenen Energiegemeinschaften ist groß. So sind Mobilität und Wärme genauso Teil der Energiewende wie das Thema Strom.

Rechtlich einfach

Energiegemeinschaften genießen viele gesetzliche Vereinfachungen. So müssen sie beispielsweise an keiner Bilanzgruppe teilnehmen und keine Fahrpläne erstellen. Durch sie muss man auch nicht alle Rechte und Pflichten eines Stromlieferanten übernehmen.

Hilfe bei der Umsetzung

Alle interessierten Personen bzw. Gruppen, die die Notwendigkeit sehen, die Energiewende voranzutreiben, finden beim Klima- und Energiefonds starken Rückhalt. Die „Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften“ optimiert die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche österreichweite Implementierung des Modells der Energiegemeinschaften. Sie sorgt für eine ständige Begleitung und Evaluierung auf Bundesebene um Gesetze gegebenenfalls anzupassen. Die „Plattform Energiegemeinschaften“ erarbeitet parallel dazu alle nötigen Informationen und forciert den Erfahrungsaustausch zwischen den schon bestehenden Energiegemeinschaften, vernetzt sie mit den etablierten Energieberatungsstellen der Bundesländer und dem Bund und baut Kooperationen auf, um Synergien betreffend Energiegemeinschaften bestmöglich zu nutzen. Abläufe zur Gründung und zum Betrieb von Energiegemeinschaften werden dadurch unkompliziert, effizient, schnell und transparent gestaltet.

Erste Schritte

Die Gründung etlicher Energiegemeinschaften wurde durch engagierte Privatpersonen angestoßen, denn einen Initiator braucht es immer. Sie möchten etwas zur Energiewende beitragen und aktiv werden? Motivieren Sie Ihre Mitbürger:innen! Sämtliche Informationen stellt der Klima- und Energiefonds bereit, erste Anlaufstelle für konkrete Projekte sind die etablierten Energieberatungsstellen der Bundesländer.     

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ALLE INFOS

Detaillierte Informationen rund um Energiegemeinschaften, zur Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften, der Plattform Energiegemeinschaften und zu allen weiteren Fragen rund um das Thema finden Sie auf  www.energiegemeinschaften.gv.at 


Die etablierten Energieberatungsstellen der Bundesländer sind erste Anlaufstelle, um die bestmögliche Hilfe für die konkrete Umsetzung Ihres Projekts zu erhalten.  

01.06.2022